Der Betreiber dieser nichtkommerziellen Webseite ist der hoch-engagierte Martin Mitchell in Australien (ein ehemaliges “Heimkind” in kirchlichen Heimen im damaligen West-Deutschland)

Alle diese falschen Anschuldigungen die der deutsche Cyber-Stalker Reinhart Kosak gegen den Betreiber der Heimkinder-Ueberlebende.org Webseite, Martin Mitchell aus Australien, aufgestellt hat, werden von Letzterem verworfen und als völlig irrsinnig zurückgewiesen.


[ Deutsche Übersetzung fertig gestellt am 16.08.2005 ]

Die vollständigen Antworten des Martin Mitchell aus Australien auf alle von dem deutschen Cyber-Stalker Reinhart Kosak gegen ihn, den Australier, fälschlich aufgestellten Anschuldigungen; falsche Anschuldigungen die dieser deutsche Cyber-Stalker Reinhart Kosak überall im Internet gegen Martin Mitchell verbreitet hat.

Sollte die Belästigung der, und das Mobbing dem, Martin Mitchell in Australien fortdauernd von bestimmten Leuten in Deutschland ausgesetzt wird, nicht sofort eingestellt werden, und sollte eine sofortige Entschuldigung dafür nicht bei ihm eintreffen, ist es beabsichtigt diese Fakten hier weit und breit bekannt zu geben.

Betreffend dem Reinhard Kosak oder Reinhart Kosak, "Herscher der qualvollen Finsterness" / "Quälgeist" / "Foltermaster"), wie er sich auch manchmal nennt), der bekannte Mit-Administrator der ost-deutschen Webseiten www.imheim.de und www.jugendwerkhof.info, der öffentlich im Internet bekannt gibt und verbreitet, dass er ganz speziell persönlich dafür gesorgt hat, dass die "Gammelpage" or "Müllseite" – wie er die seriöse Webseite DiakonieFreistatt.de.vu / Freistatt.de.vu @ http://www.geocities.com/martinidegrossi2003, die von Martin Mitchell von Australien aus betrieben wurde (and die auch bekannt ist, als, und parallel zu der neuen Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org (Care-Leavers Survivors [Germany].org) @ www.heimkinder-ueberlebende.org, von Lezterem betrieben wurde) von Yahoogeocities geschlossen wurde.

Die letzterwähnte Seite, Heimkinder-Ueberlebende.org (Care-Leavers Survivors [Germany].org), welche glücklicherweise von einem australischen Provider gehostet wird, aber, bleibt weiterhin bestehen und in Betrieb.

Eine Wirklich zum Nachdenken veranlassene Situation hat sich jetzt hier entwickelt:

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ist verärgert darüber, dass die Schießerei die er vor vielen Monaten aus der Sicherheit von Süd-West-Deutschland gegen Martin Mitchell in Australien in die Wege geleitet hat, ihn selbst jetzt ins Auge getroffen hat.

Siehe "Verdiente Anerkennung und notwendige Erklärung" [ = "Deserved Recognition and Necessary Explanation"] http://heimkinder-ueberlebende.org/Verdiente_Anerkennung_
und_notwendige_Erklaerung_-_27.7.2004.html
(leider nur verfügbar in Deutsch).

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak, ein deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Provinzialstrasse 109, 66679 Losheim am See - Bachum, im Landkreis Merzig-Wadern, im Saarland (eine Provinz im Süd-Westen Deutschlands), am 21/22 Oktober 2004, stellte dem Martin Mitchell in Australien ein Ultimatum in dem er seine bedingungslose Kapitulation und Aufgabe verlangte – sonst gibts was! – Er droht dem Martin Mitchell weiteren schwerwiegenden Schaden zuzufügen (solch ein Ultimatum in Kombination mit der hier dazugefügten Drohung macht aus die Straftat “Erpressung”, nicht nur in Deutschland, aber überall anderswo in der Welt auch).

"Chaser" / Reinhart Kosak bereut nicht im Geringsten sein Stalking und seine fortdauernde Belästigung von Martin Mitchell und die Tatsache dass er das Leben dieses Menschen über die letzten vergangenen vielen Monate zur Hölle gemacht hat. Und Reinhart Kosak scheint auch nicht das geringste Interesse daran zu haben sich für sein jetziges und sein vergangenes bössartiges Verhalten gegenüber Martin Mitchell im Internet, zu entschuldigen.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

1.) dass Martin Mitchell ein Verbrecher ist, und dass er, "Chaser", unwiderlegbare Beweise dafür besitzt, dass dies den Tatsachen entspricht. (Diese Anschuldigung von Seiten des Reinhart Kosak macht aus die Straftat “schwerwiegende Verleumdung”, nicht nur in Deutschland,aber überall anderswo in der Welt auch).

Diese Anschuldigung wird kategorisch von Martin Mitchell abgelehnt, und es wird weiterhin höchstens bezweifelt, dass der Ankläger, Reinhart Kosak, irgenwelche Gründe aufweisen könnte um sich auch nur darauf zu stützen, dass er eben davon überzeugt sei. Es ist eine dem Ankläger völlig bewußte “mutwillig falsche Anschuldigung”.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

2.) dass Martin Mitchell, ihn, Reinhart Kosak, mit vielen verschiedenen Beleidigungen im Internet bewirft; und dass er sich dadurch strafbar macht und die existierenden Geschäftsbedingungen zwischen ihm und seinem Provider gebrochen hat.

Diese Behauptungen werden kategorisch von Martin Mitchell, als nicht der Wahrheit entsprechend, abgelehnt.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

3.) dass Martin Mitchell ständig das Urheberrecht verletzt; und dass er sich dadurch straffällig macht und die existierenden Geschäftsbedingungen zwischen ihm und seinem Provider verletzt hat.

Diese Behauptungen werden kategorisch von Martin Mitchell, als nicht der Wahrheit entsprechend, abgelehnt.

Rechtsprechung was das Urheberrecht betrifft ist komplex und ist auch schon lange nicht mehr uniform überall in der Welt. Dazu kommt noch dass es sich fortdauernd ändert. Sogar unter Anwälten gibt es viele verschiedendene Meinungen, was "Copyright" und dessen Anwendung betrifft.

Nur eins ist sicher: Reinhart Kosak hat wirklich nicht das geringste Verstehen einfachster Prinzipien was die Rechtsprechung über das Urheberrecht betrifft, und schon gar keine Ahnung von Feinheiten und Unterschieden in diesem Zusammenhang.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

4.) dass Martin Mitchell dazu verpflichtet gewesen sei Reinhart Kosak um seine Erlaubnis zu bitten, bevor er seinen Namen und seine häusliche Adresse in Süd-West-Deutschland im Internet nannte / veröffentlichte (Details die sich alle längst schon im öffentlichen Bereich befanden und vielen Leuten bekannt waren, über die sich jeder darüber informieren konnte); eine Erwähnung dieser Details von Seiten Martin Mitchells nur im Zusammenhang mit einem genauen Zitat von abfälligen und verleumderischen öffentlichen Äußerungen die Reinhart Kosak gemacht hatte um zu behaupten dass Martin Mitchell einen “schlechten Ruf” habe.

Martin Mitchell ist sich der Existenz solch einer juristischen Verpflichtung, wie Reinhart Kosak behauptet existiert, völlig unbewusst. So weit Martin Mitchell weiss, existiert keine solche gesetzliche Vorschrift – wie Reinhart Kosak irrtümlich behauptet – im Lande seines Aufenthalts und der Veröffentlichung dieser Details, seinerseits, Australien. Auf keine Weise, und gemäss keinem Gesetz irgendwo in der Welt, konstituiert sich aus der Veröffentlichung dieser Details von Seiten Martin Mitchells eine Straftat, wie z. B. “üble Nachrede” oder “Schmähung”. Und auch “Datenschutz” ist hierdurch nicht verletzt.

Eine seitherige Behauptung von Seiten Reinhart Kosak, dass er spezifisch die Veröffentlichung seiner Daten und Äusserrungen verboten habe (ein Verbot dass er behauptet dem Martin Mitchell speziell zugestellt zu haben) ist völlig erlogen, und würde ihm sowieso kein spezielles Recht verleihen oder ihm irgentwelchen Schutz bieten gegen die Veröffentlichung seiner öffentlichen Äusserrungen (wie er irrsinnigerweise glaubt zu besitzen).

Und auch wenn – obwohl dies auf keine Weise hier eingeräumt wird – Martin Mitchell unbeabsichtigt, oder sogar absichtlich / vorsätzlich, dem Reinhart Kosak irgendwelche Äusserrungen fälschlich zugeschrieben hat (bzw. ihn misszitiert hat, oder fehlerhaft übersetzt hat, aus dem aber dennoch keine Straftat der “Schmähung” ersichtlich ist), und das auch auf keine Weise als “üble Nachrede” angesehen werden kann, hat er keine Straftat begangen.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

5.) dass Martin Mitchell, ihn, Reinhart Kosak, ungerechtfertigter Weise "Wombathunter" nennt, und ungerechtifertigter Weise behauptet, dass, er, Reinhart Kosak, mehrmals bösartige Dinge über Martin Mitchell unter diesem Nicknamen im Internet geschrieben hat. Diese Vorgehensweise Seitens Martin Mitchell sei nicht logisch, sei völlig widersprüchig und unzumutbar, und es sollte dem Martin Mitchell nicht erlaubt sein zu tun, da er diesen Nicknamen, und Texte die im Internet unter diesem Nicknamen verfasst worden sind, schon jemandem anders zugeschrieben hat.

Erstens: Martin Mitchell ist weder dazu verpflichtet dem Reinhart Kosak Rechenschaft darüber abzulegen was er glaubt den Tatsachen zu entsprechen, noch ist er dazu verpflichtet ihm seine Vorgenhensweise zu erklären, ob Reinhart Kosak diese für "logisch" ansieht oder "nicht".

Zweitens: Tatsache ist dass Reinhart Kosak sich speziell den Nicknamen "Wombathunter" zugelegt hat, und im Internet benutzt hat; wo im Internet er ihn genutzt hat, und wieviel mal er ihn genutzt hat (was alles dokumentiert und archiviert worden ist) ist unwichtig hier.

Er selbst hat sich speziell zum "Wombathunter" erhoben und auserwählt, und sich stolz öffentlich dazu geäussert, dass er der Jäger des australischen Beuteltiers – des Jagdopfers – Martin Mitchell, ist.

Dem Anschein nach, sowie einigen Beweisen entsprechend, ist Reinhart Kosak, höchst-wahr-scheinlich, nicht der einzige "Wombathunter" der da umherschleicht, aber dass es auch andere Jäger gibt die nicht nur diesen Nicknamen mit Reinhart Kosak im Internet teilen, aber auch die Jagd.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

6.) dass, er, Reinhart Kosak, sehr schwer von Martin Mitchell beleidigt wird, indem Martin Mitchell ihn ein "Troll", ein "Diktator", ein "Quälgeist" und ein "Foltermaster" nennt. Weiterhin behauptet er auch, dass andere schwere Beleidigungen von Martin Mitchell,gegen ihn angewendet werden, die er aber nicht nennt, und dass Martin Mitchell sich dadurch strafbar macht und die existierenden Geschäftsbedingungen zwischen ihm und seinem Provider verletzt hat.

Diese Behauptungen werden kategorisch von Martin Mitchell, als nicht der Wahrheit entsprechend, abgelehnt.

Martin Mitchell verteidigt den Standpunkt, dass er nicht nur völlig gerechtfertigt ist Reinhart Kosak ein "Troll", ein "Diktator", ein "Quälgeist" und ein "Foltermaster" zu nennen, aber dass – was seine, des Martin Mitchells, eigene Person betrifft – er, Reinhart Kosak, über viele Monate hinweg, sich ihm gegenüber als noch viel schlimmer (als oben erwähn) gezeigt hat, was noch viel widerwärtige Bezeichnungen rechtfertigen würde.

Keiner der Begriffe die Martin Mitchell angewendet hat um Reinhart Kosak zu beschreiben, entweder einzeln oder in Kombination mit einander – während diese bestimmt kein Kompliment darstellen (und, absichtlich, auch nicht sollen!) – sind von solcher Abscheulichkeit als dass das Gesetz irgend eines Landes dagegen eingeschaltet werden könnte.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

7.) dass Martin Mitchell nicht nur sein, Reinhart Kosaks Gästebuch "überflutet" / mit "Spam" füllt, aber auch andere Gästebücher im Internet mit "Müll" vollstopft; und dass Martin Mitchell, ihn, Reinhart Kosak, ohne Sinn und Verstand und ohne den geringsten Grund, des Stalking und des Niedermachens beschuldigt.

Martin Mitchel nimmt Anstoss daran, dass Reinhart Kosak ihn des Überflutens / Zumüllens / "Spaming" von Gästebüchern, beschuldigt, und ihn, Martin Mitchell, des Stalking und Niedermachens anschuldigt.

Die Themen die von Martin Mitchell in seinen Beiträgen im Internet, sowohl wie auch auf seiner weiterhin bestehen bleibenden Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org (Care-Leavers Survivors [Germany].org) @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org, angesprochen werden – eine Webseite die Reinhart Kosak in in seinem letzten Ultimatum (vom 21/22.10.2004) jetzt auch droht schliessen zu lassen – können wohl kaum, von einem vernüftigen Mensch, als "Spam" oder "Müll" angesehen werden, oder die Webseite als eine "Gammelpage" or "Müllseite", beschrieben werden, wie Reinhart Kosak sie nennt.

Aber was auch immer der Martin Mitchell im Internet unternimmt – dass sich auf keine Weise negativ auf Reinhart Kosak oder seine Verwandtschaft auswirkt oder bezieht oder ihm oder den Seinen Schaden hinzufügt – hat überhaupt nichts mit ihm zu tun. Es geht ihn einfach nichts an!

Und auch wenn Martin Mitchell sich dazu entschliessen würde im Internet "Quatsch" zu reden oder zu schreiben, wäre dies sein absolutes Recht, so hätte auch dies überhaupt nichts zu tun mit Reinhart Kosak. Es geht ihn einfach nichts an!

Die besondere Angklage des Reinhart Kosak, dass Martin Mitchell sein, Reinhart Kosak eigenes Gästebuch "überflutet" / mit "Spam" füllt, ist von Letzterem völlig erlogen, und wird auch von Martin Mitchell als die Falschheit die es ist total verworfen.

Die Behauptung Seitens Reinhart Kosak, dass er ungerechtfertigterweise von Martin Mitchell von Australien aus zur Zielscheibe gemacht wird, weil er "anderer Meinung ist" oder "in verschiedenen Dingen eine andere Meinung vertritt", und er "es gewagt hat dem Martin Mitchell zu widersprechen", ist einfach nur von Anfang bis Ende von ihm erlogen.


Selbst die Behauptung, von Reinhart Kosak, dass er absichtlich und vorsätzlich von Martin Mitchell zur Zielscheibe gemacht wird, entbehrt aller Glaubwürdigkeit, und ist absoluter und völliger Quatsch, ein Märchen erfunden von dem der selbst hier der Zänker ist – Reinhart Kosak.

Der "Quälgeist" / Foltermaster "Chaser" / Reinhart Kosak ohne geringsten Skrupel behauptet im Internet:

8.) dass Martin Mitchell ohne Erlaubnis und in Verstoss gegen das Urheberrecht – und zusätzlich, so wird behaupted von Reinhart Kosak, "gegen ein ganz besonders herausgegebenes Verbot (von Seiten derer die davon betroffen sind) " – online Fotographien veröffentlicht, und dass Martin Mitchell sich dadurch strafbar macht und die existierenden Geschäftsbedingungen zwischen ihm und seinem Provider verletzt.

Die Behauptungen Seitens Reinhart Kosak, dass Martin Mitchell in Zusammenhang mit seiner Veröffentlichung online von Fotographien bestimmter Personen widerrechtliche Handlungen begangen hat, ist erlogen, und wird auch von Martin Mitchell als die Falschheit die es ist total verworfen.

Während Fotographien von bestimmten Personen online veröffentlicht worden sind, geschah dies einzig und allein zum Zwecke der Identifikation dieser Individien (und aus guten Gründen!), und natürlich deshalb ohne dessen Einwilligung. Aber diese Fotographien wurden weder in Verstoss gegen das Urheberrecht noch in Verstoss gegen irgend ein anderes Gesetz im Lande der Veröffentlichung, Australien, veröffentlicht. Noch muss erwähnt werden, dass durch diese Veröffentlichung kein finanzieller Vorteil erzielt wurde.

Die Fotographien um die es hier geht wurden entweder privat von einem Fotographier geknippst der nichts mit der Person die im Fotograph aufgezeigt ist zu tun hat, oder sie wurden anderswo online, wo sie schon seit langem existierten abgehoben und auf diese Weise genutzt. Wo notwendig und durch ein Gesetz vorgeschrieben, sind auch alle auf diese oder andere Weise genutzten Fotographien mit dem Urheberrecht Symbol und dem Namen des bekannten Urhebers versehen worden.

Soweit bekannt ist, sind bisher keine Fotographien die den Reinhart Kosak aufzeichnen von Martin Mitchell im Internet veröffentlicht worden. Aber wenn diese völlig unnotwendige und lächerliche von Personen in Deutschland aus eingeleitete Disputation nicht bald friedlich beiseite gelegt wird, sich aber andererseits eine Gelegenheit dazu bietet ein Fotograph von Reinhart Kosak online zu veröffentlichen, wird dies auch ohne seine Einwilligung in die Tat umgesetzt werden. Falls dies notwendig werden sollte, wird Reinhart Kosak bloß es sich selbst zu verdanken haben.

Abschluss:

Es ist bedauernswert, dass es notwendig geworden ist für Martin Mitchell in Australien so viel Zeit und Mühe aufzuwenden um sich gegen solche lächerlichen Angriffe auf ihn, von Reinhart Kosak von der anderen Seite der Erde aus, zu verteidigen. Seine Zeit und Mühe wäre besser und mehr produktiv angewendet gewesen, wenn er sich anstatt hätte mehr dem Hauptziel widmen können.

Das Hauptziel dieses massiven Unternehmens is die Förderung des Strebens um Gerechtigkeit für misshandelte Heimkinder und überlebende Heiminsassen, mit dem Ziel eine Wiedergutmachung für sie zu erreichen für alle ihre völlig gerechtfertigten (An)Klagen.

[ Erstveröffentlichung dieser deutschen Version auf dieser Webseite: 9. August 2005 ]


[ English Version formulated on 29.10.2004 ]

Detailed and complete answers from Martin Mitchell in Australia to all the false accusations that the German cyber-stalker Reinhart Kosak has been making against him, the Australian; false accusations that this German Cyber-Stalker Reinhart Kosak has been spreading against Martin Mitchell everywhere on the Internet.

It is proposed to circulate these facts far and wide, if the harassment and mobbing Martin Mitchell is being subjected to from certain quarters in Germany does not cease forthwith, and if no satisfactory explanation and apology for this outrageous behaviour is forthcoming immediately.


Re Reinhard Kosak or Reinhart Kosak, "Lord of painfull [sic] darkness" / needler / "torturer"] (as he also sometimes calls himself), the renown Co-Administrator of the East-German Websites www.imheim.de and www.jugendwerkhof.info, who is publicly advertising on the Internet, that he specifically and personally has arranged for the "Humbug Page" or "Rubbish-Page" – as he calls the serious Website DiakonieFreistatt.de.vu / Freistatt.de.vu @ http://www.geocities.com/martinidegrossi2003, which was being operated by Martin Mitchell from Australia (and which is also know as, and being operated by the latter in parallel with, the new Website Heimkinder-Ueberlebende.org (Care-Leavers Survivors [Germany].org) @ www.heimkinder-ueberlebende.org) to be shut down by Yahoogeocities.



The latter page, Heimkinder-Ueberlebende.org (Care-Leavers Survivors [Germany].org), however, which fortunately has an Australien provider, remains in existence and continues to operate as before.

An interesting situation this, that has developed here – something really to reflect upon:

The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak is upset about the fact that what he has initiated against Martin Mitchell in Australia, from the safety of south-west Germany, many months ago, has now backfired on him.


See "Deserved Recognition and Necessary Explanation" [ = "Verdiente Anerkennung und notwendige Erklärung"]
http://heimkinder-ueberlebende.org/Verdiente_Anerkennung_
und_notwendige_Erklaerung_-_27.7.2004.html
(unfortunately available only in German).

The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak, a German national, resident at Provinzialstrasse 109, 66679 Losheim on the Lake - Bachum, in the regional district of Merzig-Wadern, in the Saarland (a south-western province of Germany), on 21/22 October 2004, issued an ultimatum to Martin Mitchell in Australia, demanding his unconditional surrender – or else! – He is threatening to cause Martin Mitchell further serious detriment (a demand in combination with the threat here being issued constituting the criminal offence of “extortion”, not only in Germany but everywhere else in the world as well).


"Chaser"
/ Reinhart Kosak is not in the least remorseful with regard to his stalking Martin Mitchell and for making life hell for him, over the last many months. Nor has Reinhart Kosak so far seen fit to apologise for his outrageous behaviour towards Martin Mitchell on the Internet now and in the past.




The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

that Martin Mitchell is a criminal, and he, "Chaser", has indisputable proof that that is in fact the case. (This accusation by Reinhart Kosak constitutes the offence of “serious libel”, not only in Germany but everywhere else in the world as well).


The assertion is categorically denied by Martin Mitchell, and the existence of grounds for a genuine belief held by the accuser, Reinhart Kosak, are very much called into question. It is believed that the accuser, Reinhart Kosak, is entirely cognisant of the fact that he is making an “intentionally malicious and false accusation” here.

The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

2.) that Martin Mitchell insults him, Reinhart Kosak, on the Internet with many and various insults; and that thereby he is acting in breach of the law and in breach of the contractual arrangements between him and his service provider.


These assertions are categorically denied by Martin Mitchell, as being entirely false.

The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

3.) that Martin Mitchell constantly breaches copyright and thereby is in breach of the law and in breach of the contractual arrangements between him and his service provider.


These assertions are categorically denied by Martin Mitchell, as being entirely false.

Copyright law is complex and not only no longer uniform throughout the world but constantly changing. Even amongst lawyers there are many differing opinions with regard to "copyright" law and how it is to be applied.


Only one thing is certain: Reinhart Kosak has no real understanding of the basic principles of copyright law, let alone the intricacies and fine distinctions involved in various and varying situations pertaining to "copyright".


The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

4.) that Martin Mitchell requires his, Reinhart Kosak’s, prior permission for mentioning / publishing his name and place of abode in south-western Germany, on the Internet (all details that were already in the public domain and known to many people from whom these details could be freely obtained); a mentioning merely in connection with an accurate citation by Martin Mitchell of derogatory and libellous public utterances on the Internet, Reinhart Kosak had made about Martin Mitchell and the latter’s alleged “bad reputation”.




Martin Mitchell is not aware of the existence of any legal requirements such as Reinhart Kosak asserts exist. To his knowledge, no such requirements in law, as Reinhart Kosak mistakenly seeks to rely upon, exist in Martin Mitchell’s country of residence or in the country of publication, Australia, from which these facts were published. None of the details published by Martin Mitchell constitute “slander” or “are libellous” under the provisions of any law of any country, nor does the publication “breach” any “privacy laws” anywhere.


An assertion by Reinhart Kosak, since, of a specific notification of prohibition of publication of his details (as he now asserts was issued to Martin Mitchell) is totally spurious and, in any event, no answer in support of an erroneous belief by him to a right to protection from publication and accurate citation of his public utterances.



And even if – which is in no way being conceded here – there were inadvertent, or even a deliberate, misquotation or mistranslations by Martin Mitchell of Reinhart Kosak’s public utterances (i.e., any misquotation, or wrongful attributing to him, of utterances, not constituting “slander”) which in no way can to be said to be “libellous”, no breach of the law has been committed.


The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

5.) that Martin Mitchell unjustifiably calls him, Reinhart Kosak, "Wombathunter", and unjustifiably claims that he, Reinhart Kosak, has repeatedly written unkind things under that name against Martin Mitchell on the Internet, when the latter has already attributed that nickname or pseudonym – and texts written (by whoever) on the Internet under that pseudonym – to somebody else (a person other than Reinhart Kosak), and that such course of action and procedure by Martin Mitchell is contradictory and entirely unreasonable on his part and should not be allowed.


Firstly: Martin Mitchell is neither obliged to justify his beliefs – whether genuinely held or mistaken – to Reinhart Kosak, nor is he answerable to him for his actions whether Reinhart Kosak considers them to be "reasonable" or "not".


Secondly: Reinhart Kosak specifically adopted and indeed used the name "Wombathunter" on the Internet; the number of times he has used it or where it was used by him (instances which have all been documented and securely archived) is immaterial.

He alone anointed himself to the position of "Wombathunter" and proudly publicised the fact that he Martin Mitchell, the Australian marsupial, was his quarry.


From all appearances and the existing evidence, it is highly likely that Reinhart Kosak is not the only "Wombathunter" out there, but that there are other hunters lurking about who have chosen to share not only that nickname with Reinhart Kosak on the Internet but also the hunt.

The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

6.) that he, Reinhart Kosak, is being badly insulted by Martin Mitchell, in that he is being called a "troll", a "dictator", a "needler" and a "torturer". He also asserts that there are other similarly bad insults that are being used against him by Martin Mitchell, but he fails to specify them, and that in so doing Martin Mitchell is in breach of the law and in breach of the contractual arrangements between him and his service provider.


These assertions are categorically denied by Martin Mitchell, as being entirely false.

Martin Mitchell maintains that he is not only justified, but fully entitled in calling Reinhart Kosak a "troll", a "dictator", a "needler" and a "torturer", for the reason that – with regard to the person of Martin Mitchell – Reinhart Kosak has shown himself over many months to be not only that, but many more unsavoury things.



None of the terms applied by Martin Mitchell to describe Reinhart Kosak, either alone or in combination with one another – whilst not complementary (and which indeed they are not meant to be!) – are of such loathsomeness and derogation as to be actionable in law in any country.


The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

7.) that Martin Mitchell "spams" not only his, Reinhart Kosak’s guestbook full, but also fills other guestbooks on the Internet with "rubbish"; and that without rhyme or reason and without any justification at all he, Martin Mitchell, accuses him, Reinhart Kosak, of stalking and denigrating him.


Martin Mitchell takes umbrage against being accused by Reinhart Kosak of "spaming" guestbooks, and of stalking and denigrating Reinhart Kosak.


The topics covered in Martin Mitchell’s contributions on the Internet, as well as on his still remaining Website Heimkinder-Ueberlebende.org (Care-Leavers Survivors [Germany].org) @ http://www.heimkinder-ueberlebende.orga Website that Reinhart Kosak in his most recent ultimatum (of 21/22.10.2004) is threatening to have shut down as well – can hardly be described, by any reasonable person, as "spam" or "rubbish", or the Website considered to be a "Humbug Page" or "Rubbish-Page" as Reinhart Kosak calls it.


But, in any event, what Martin Mitchell does on the Internet – that does not personally affect Reinhart Kosak or his next of kin adversely in any way, shape or form – is none of his business!


Even if Martin Mitchell wishes to talk or write "nonsense" on the Internet, that is entirely his prerogative, and has absolutely nothing to do with Reinhart Kosak.


The specific charge that Martin Mitchell is "spaming" Reinhard Kosak’s guestbook full is spurious and is being categorically denied.



The claim by Reinhart Kosak that he is being unjustifiably targeted by Martin Mitchell from Australia because he merely "holds a different opinion" or "on a number of things has different points of view" and "dared to stand up against Martin Mitchell" and "make his opinions publicly known" is spurious in every respect and to the highest degree.



The assertion itself that Reinhart Kosak is being deliberately targeted by Martin Mitchell lacks all veracity, and is total and utter nonsense, a tall story being told by the person who himself is the querulous combatant here – Reinhart Kosak.


The needler / "torturer" "Chaser" / Reinhart Kosak has no qualms to publicly assert on the Internet:

8.) that Martin Mitchell without permission and in breach of copyright – indeed, it is being asserted by Reinhart Kosak, "contrary to a specific prohibition issued (by those personally affected thereby)" – publishes photographs online in breach of the law and in breach of the contractual arrangements between him and his service provider.



The assertions by Reinhart Kosak of the commission of illegal acts in connection with the publication by Martin Mitchell of photographs of selected individuals online is spurious and is being categorically denied by him.


Whilst photographs have been published specifically for the purpose of the identification of certain individuals (for good reason!) and therefore without their permission, they have neither been published in breach of copyright nor in breach of any other law known in the country of publication, Australia. Furthermore, no financial gain is being derived from any such publication.



The photographs in question were either taken by a private photographer unconnected with the person depicted in the photograph or were retrieved from other sites where they had already been online for a considerable period of time. Where necessary and required by law all such existing photographs as have been made use of have been duly credited to the person believed to be the copyright holder.




As far as is known, at the present time no photograph of Reinhart Kosak has so far been published by Martin Mitchell on the Internet. But if this totally unnecessary and ridiculous disputation initiated by parties in Germany is not resolved amicably and soon, and an opportunity should present itself for publication of Reinhart Kosak’s photograph online in the future, it will be published, and published without first obtaining his permission. If should become necessary, it will be entirely Reinhart Kosak own fault.


Conclussion:

It is regrettable that so much time and effort had to be expended by Martin Mitchell in Australia in defending these ridiculous charges made by Reinhart Kosak against him from the other side of the world, when this time and effort could have been more productively utilised with the main purpose in mind.


The main purpose of this major undertaking is the furthering of the cause of German institutional child abuse victims and care-leavers survivors with a view to obtaining redress for all their legitimate and absolutely justified complaints.


[ First publication of this English version on this Website: 26. Oktober 2004 ]



Subindex Nr. 20

Aufrichtige Ermutigung und Angebot von Unterstützung von verschiedenen Stellen

Erste Mail von dem deutschen Cyber-Stalker "Manuel Liesegang"
in Deutschland, an den Australier Martin Mitchell in Australien,
den Betreiber der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org


Zweite Mail von dem deutschen Cyber-Stalker "Manuel Liesegang"
in Deutschland, an den Australier Martin Mitchell in Australien,
den Betreiber der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org


Ronald Michael Schlittenbauer identifiziert sich mit dem deutschen Cyber-Stalker *Manuel Liesegang*.

Wer ist Ronald Michael Schlittenbauer und was bewegt ihn? – Aus dem Jahre 2004

EinsWas sagen andere ehrenhafte Leute über den selbst-ernannten
anti-Sekten ‘Guru’
Ronald Michael Schlittenbauer und seine Methoden?


ZweiWas sagen andere ehrenhafte Leute über den selbst-ernannten
anti-Sekten ‘Guru’
Ronald Michael Schlittenbauer und seine Methoden?


Völlige Unglaubwürdigkeit von Schwindler Ronald Michael Schlittenbauer
(Sekteninfo-Bayern)versus– die unwiderlegbaren Fakten
präsentiert von Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell in Australien und
die Berge seines authentischen und unwiderlegbaren Beweismaterials dazu.


Ehemalige Heimkinder Marion Zagermann und Gundula Hoffrogge auf dem Podium
bei der Fachtagung in Paderborn "Historie der Heimerziehung",
mit SPIEGEL-Buch Autor und Journalist Peter Wensierski
zur dortigen Vorstellung seines am 07.02.2006 erschienenen Sachbuches "Schläge im
Namen des Herrn – Die Verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik"
,
am Mittwoch den 7. Juni 2006, mit anschließender eingehender Diskussion.

( Entgegengestellt den Diffamierungen und der Polemik gegen Frau Marion Zagermann
von dem sellbsternannten Anti-Sekten Guru und Querulanten Ronald Michael Schlittenbauer
auf seinem querulantorischen und jeden und alles angreifenden Internetauftritt
“Sekteninfo-Bayern” @ http://www.sekteninfo-bayern.de/mischtschel.html
)


Resolution, bzw. "10 Thesen zum Ziel des Fachtages und darüber hinaus"
zur Fachtagung "HISTORIE DER HEIMERZIEHUNG" in Paderborn, vom 7. Juni 2006,
veranstaltet von Evangelische Kinder- und Jugendhilfe St. Johannisstift GmbH,
herausgegeben und unterzeichnet von Matthias Kochs, Pädagoge M. A.,
Gesamteinrichtungsleiter der heutigen Einrichtung
(in Verbindung mit der Diakonie).
( Ehrengäste: Peter Wensierski, Marion Zagerman und Gudrun Hoffrogge )


[14.08.2005] Der deutsche Cyber-Stalker Klaus Klüber warnt vor dem Inhalt der Webseite
Heimkinder-Ueberlebende.org und ihrem Betreiber Martin Mitchell in Australien.


[25.10.2005] Ein Gesinnungsgenosse von dem deutschen Cyber-Stalker Klaus Klüber
– oder vielleicht sogar Klaus Klüber selbst –
fügt dann, (am 25.10.2005) zu seinem vorherigen Blödsinn
(vom 14.08.2005)
den folgenden Blödsinn hinzu:


Rogues’ Gallery der deutschen Denunzianten des Martin Mitchell in
Australien, dem Betreiber der Aufklärungsseite und Hilfeleistungsseite
“Heimkinder-Ueberlebende.org” @ www.heimkinder-ueberlebende.org
und dem dazugehörigen “Ehemalige Heimkinder” Blog
“Heimkinderopfer.blogspot” @ www.heimkinderopfer.blogspot.com,
Denunzianten die schon im Jahre 2003 anfingen Martin Mitchell
nachzustellen, anzupöbeln und aufzureiben.


[Ossi] Mike Jung.s IT-Geschäftsunternehmen setzt sich zusammen aus den folgenden
Internet-Auftritten, mit denen er keine Möglichkeit ausläßt Geld zu verdienen,
(wie unten aufgeführt und erklärt), und in diesen seinen kommerziellen Webseiten,
hat er spezielle Schmähseiten eingebaut, mit denen er uneingeschränkt Leute
die er als Gegner ansieht belästigt, beleidigt, diffamiert, terrorisiert und traumatisiert.


Dezember 2007 Interview mit einem Beobachter
des von
IT-Freiberufler Mike Jung in Berlin-Marzahn-Hellersdorf betriebenen kommerziellen Forums imheim.de


Auf seinen "Schmähseiten" von Geschäftsinhaber [Ossi] Mike Jung am 11.07.2007
platzierte "Kommentar" zu der Berichterstattung von Martin Mitchell gleichen Datums
über [Ossi] Mike Jung.s IT-Geschäftsunternehmen und über sein perfides Tun und Handeln
gegenüber ehemaligen Heimkindern der alten Bundesländer im Internet
.
Dieser  "Kommentar" von Geschäftsinhaber [Ossi] Mike Jung und alle anderen
auf seinen
 "Schmähseiten" veröffentlichten Beleidigungen, Diffamierungen
und
Verleumdungen sind natürlich nicht aufrufbar in Australien
über jegliche dem [Ossi] Mike Jung bekannten australischen Server.
( Stattdessen werden seit ungefähr achtzehn Monaten australische Besucher - die [Ossi] Mike Jung glaubt
Martin Mitchell zu sein - von
[Ossi] Mike Jung blockiert, und es wird ihnen von ihm eine Beleidigung aufserviert. *** )

Deutsche Cyber-Stalker verfolgen Martin Mitchell in Australien schon seit dem Jahr 2003.

Massiver Angriff identifizierbarer Cyber-Stalker – Massive attacks by identifiable Cyber-Stalkers

Cyberstalkers be warned: Stylometry will identify you – every time!
Cyberstalkers seit gewarnt: Stylometrie wird Euch idendentifizierem – jedes mal!


"Cyberstalking" – Stalking übers Internet –––– "Cyberstalking" – Online-Belästiging

Heimkinder-Ueberlebende – Wer will was wissen, und wer hat das Recht dazu? –
Gewalttaten gegen unschuldige Kinder und Jugendliche – Ehemalige Heimkinder,
und ihre Peiniger, und ihr Verhalten gestern und heute.


Martin Mitchell, ein hoch-engagierter Bürger aus Australien, sagt aus:
Die Verschlagenheit, Hinterhältigkeit und Niederträchtigkeit
deutscher Cyber-Stalker kennt keine Grenzen.


Zusammenfassender und eingehender Bericht von Martin Mitchell aus Australien
über das von Deutschland aus betriebene Internet-Geschäftsunternehmens
des hochqualifizierten IT-Experten und Computerspezialisten Mike Jung in Berlin:
Heimkinder.Net-Commmunity


Cyberstalker Mike Jung & Co.So versauen sie das Internet …
Extensiver Index der von diesen Cybertalkern betriebenen Werbung im
Internet. Manuel Liesegang | Mike Jung | Michael Eder |
M. R. Schlittenbauer (Sekteninfo-Bayern) | Klaus Klüber.


Das Handwerk des Ossi Mike Jung (Berlin) | The handywork of Ossi Mike Jung (Berlin):
Internationaler Aufruf von Ossi Mike Jung (Berlin): "STOP!!! MITCHELL"
den australischen Betreiber der Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @
http://www.heimkinder-ueberlebende.org


Die schon des öfteren identifizierten und beim Namen genannten
Cyber-Stalker– perfide Wesen aus Deutschland
stellen dem Australier Martin Mitchell weiterhin nach;
diesmal unter Anwendung von Identitätsdiebstahl
und sexuellen Anspielungen.


Welche Methoden werden von Cyber-Stalkern angewendet? – What Methods Do Cyber-stalkers Use?

(Berliner) Mike Jung und (Saarländer) Reinhart Kosak, und ihre Bemühungen . . .
Verdiente Anerkennung und notwendige Erklärung


Alle diese falschen Anschuldigungen die der deutsche Cyber-Stalker Reinhart Kosak
gegen den Betreiber der Heimkinder-Ueberlebende.org Webseite, Martin Mitchell aus
Australien, aufgestellt hat, werden von Letzterem verworfen
und als völlig irrsinnig zurückgewiesen.


Vorbeugungsmaßnahme

Bundesregierung will Stalking-Opfer besser schützen. – Täter sollen bis zu drei Jahre ins Gefängnis.

Deutsches "GESETZ GEGEN PSYCHOTERROR" – eingeschlossen "Cyberstalking" !!!
also, ein Gesetz, auch gegen "Cyberstalking" !!! – "Stalking wird Straftat" in Deutschland:
StGB §238. Artikel dies betreffend im SPIEGEL
ONLINEPOLITIK – 30. November 2006.
Nachstellung – "Schwere Belästigung" - "Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt".




Siehe auch "Ehemalige Heimkinder" @ heimkinderopfer.blogspot.com und heimkinderopfer2.blogspot.com


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